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Hausverwaltung erhöht Preise: Das können Sie machen! (2024)

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Hausverwaltung erhöht Preise: Das können Sie machen! (2024)

Aktualisiert am:
4.3.2024
Autor:
Darleen Mokosek
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1. Wieso müssen Hausverwalter ihre Preise erhöhen?

Viele Eigentümergemeinschaften, die mit einer Hausverwaltung zusammenarbeiten, teilen dieselbe Erfahrung: Die Preise für Verwalter werden höher. 

Hierfür kann es viele Gründe geben:

Oftmals liegt in der Preiserhöhung die Anpassung der alten, bestehenden Verträge auf das nunmehr herrschende Preisniveau. Dieses ist, wie wohl jeder Verbraucher spüren kann, in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen und konnte bei zuvor geschlossenen Verwalterverträgen logischerweise nicht berücksichtigt werden.

Wurde der Vertrag zwischen WEG und dem Verwalter hingegen erst kürzlich geschlossen und teilt die Verwaltung plötzliche eine extreme Preiserhöhung mit, so kann dies auch ein “Trick” sein, um die Eigentümergemeinschaft dazu zu bewegen, von einer Vertragsverlängerung Abstand zu nehmen. Durch diese Abschreckung versuchen manche Verwalter, Objekte abzustoßen, die in ihren Augen wirtschaftlich keinen Sinn mehr machen.

Gut zu wissen: Ein Verwalter rechnet grundsätzlich pro Einheit der WEG ab. 

Gerade kleinere Eigentümergemeinschaften mit weniger Einheiten werden häufiger mit hohen Preissteigerungen konfrontiert.

Dies hat einen Grund: Für viele Verwalter ist die Betreuung kleinerer Objekte schlichtweg nicht mehr rentabel. Der Umsatz ist niedriger, der Arbeitsprozess im Vergleich zu größeren Wohnanlagen jedoch derselbe.  

Bei vielen Hausverwaltungen herrscht allgemein das Gefühl, schlecht entlohnt zu werden. Ein Blick auf die Zahlen: Während der Regelsatz für die Verwaltung einer Wohnung laut Branchenumfrage bei 20,21 Euro liegt, zahlt der Staat für die Verwaltung von Sozialwohnungen rund 8 Euro mehr, genauer gesagt 28,36 Euro. Für einige Verwalter ist es daher nur folgerichtig, ihre Gebühren entsprechend zu erhöhen. 

Ein weiterer Faktor, auf den die Preiserhöhungen zurückzuführen sind, liegt in Weiterbildungsmaßnahmen. Die Fortbildung eines Verwalters trägt maßgeblich zu dessen fachlichen und rechtlichen Wissen und somit zur Qualität seiner Arbeit bei. Allerdings ist der Beruf des Hausverwalters nicht geschützt, weshalb theoretisch jeder (auch für weniger Geld als üblich und ohne entsprechende Qualifikation) Verwaltungsdienste anbieten kann. Diesem Problem versucht die Gewerbeordnung durch die Pflicht zur Absolvierung von 20 Stunden Weiterbildung innerhalb von drei Jahren zu begegnen. Die erfolgte Weiterbildung ist dem Gewerbeamt anzuzeigen. 

Gute Hausverwalter belassen es jedoch nicht bei diesen 20 Stunden (auch weil der fachliche Inhalt der Weiterbildung nicht vorgeschrieben ist) und bilden sich darüber hinaus noch “privat” weiter. Auch hierdurch entstehen Kosten für den Verwalter, die er häufig nicht an “seine” WEGs weitergeben kann.

2. Was kann Ihre WEG machen, wenn der Hausverwalter seine Preise erhöht?

Wurde Ihnen als Eigentümer in einer WEG nun mitgeteilt, dass es seitens der Hausverwaltung zu einer Preiserhöhung kommen wird, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten bereit, mit diesem Sachverhalt umzugehen.

Verwaltervertrag trotz Preiserhöhung weiterführen

Leistet der Verwalter gute Arbeit und ist die WEG mit diesem zufrieden, so kann auch die Vertragsverlängerung und das Hinnehmen des höheren Preises sinnvoll sein. 

Denn gute Verwaltungen sind beliebt und das Risiko, keine gleichwertige Hausverwaltung zu einem vertretbaren Preis zu finden, hoch. Dies gilt vor allem für kleine Eigentümergemeinschaften, die für Hausverwaltungen schlichtweg finanziell uninteressant sind. Es kann gut sein, dass die Weiterführung des Verwaltervertrags die einzige Wahl ist, die die Eigentümer haben, da der Wechsel kaum zu bewerkstelligen oder nur mit einer massiven Preiserhöhung verbunden ist. 

Ob das Festhalten an der vertraglichen Beziehung zum Verwalter eine gute Idee ist oder der Wechsel die bessere Alternative, bestimmt sich auch nach dem Umfang und Grund der Preiserhöhung. Lässt sich diese auf eine Anpassung an das allgemeine Preisniveau zurückführen, so ist die Chance, bei gleicher Qualität bei einem anderen Verwalter im Rahmen eines neuen Vertrags günstiger wegzukommen, eher gering. 

Wechsel zu einer neuen Hausverwaltung

Auch das Wechseln des Verwalters kann sinnvoll sein. Hierbei handelt es sich jedoch um eine Abwägung, die stark von den individuellen Gegebenheiten der Eigentümergemeinschaften abhängt. 

Ein Wechsel der Hausverwaltung kann vor allem bei einer unverhältnismäßig hohem Preissteigerung die bessere Lösung sein. Gleiches gilt für den Fall, dass die Eigentümer mit der Arbeit des Verwalters nicht (mehr) zufrieden sind und die Preissteigerung im Grunde nur der Tropfen ist, der das Fass zum Überlaufen bringt.

Bevor sich die WEG für einen Wechsel oder die Weiterführung entscheidet, ist es ratsam, Vergleichsangebote einzuholen und so den Markt in Bezug auf die konkrete Situation der Eigentümergemeinschaft zu analysieren.

Jedoch gestaltet sich der Wechsel zu einer neuen Hausverwaltung vor allem für kleine oder mittlere WEGs oft sehr schwer: Die Betreuung von Eigentümergemeinschaften mit nur wenigen Wohneinheiten steht großen WEGs hinsichtlich des Verwaltungsaufwandes oft um nichts nach, lohnt sich für viele Hausverwaltungen wirtschaftlich aber nicht mehr.

Wechsel in die Selbstverwaltung 

Neben den genannten Möglichkeiten besteht noch eine dritte Variante, welche von den Eigentümergemeinschaften berücksichtigt werden sollte:

Die Selbstverwaltung stellt eine echte und attraktive Alternative zur externen Hausverwaltung dar - und das auf mehreren Ebenen.

Was kann man unter “Selbstverwaltung” eigentlich verstehen? Der Begriff beschreibt das Modell der Verwaltung schon ziemlich gut:
Die Eigentümergemeinschaft verwaltet sich selbst und braucht hierfür keinen außenstehenden Hausverwalter. Hierbei kann es entweder gar keinen Verwalter geben und diese Aufgabe an einen Eigentümer aus den eigenen Reihen übertragen werden. Rechtlich macht es übrigens keinen Unterschied, ob ein Dienstleister für die Verwaltung beauftragt wird oder ein WEG-Mitglied. 

Die (Selbst-) Verwaltung ist ebenfalls mit Zeit und Aufwand verbunden und setzt bestimmte fachliche Kenntnisse sowie entsprechende Kapazitäten voraus, die nicht jede Eigentümergemeinschaft vorweisen kann. Diese “Defizite” können jedoch durch Unternehmen wie Matera ausgeglichen werden.

Matera unterstützt WEGs vollumfänglich in der Selbstverwaltung und besteht dabei aus zwei Säulen: Einer persönlichen Betreuung durch ein Team aus WEG-Experten und einem Online-Portal für die Eigentümer. 

Mit dem Expertenteam stehen den Eigentümern zuverlässige Ansprechpartner zur Seite, die sich mit ihren Fachkenntnisse und durch schnelle Reaktion binnen 24 Stunden um die Belange und Fragen der WEG kümmern. Die Eigentümer werden bei juristischen und buchhalterischen Sachverhalten zuverlässig und persönlich unterstützt. Übrigens: Matera übernimmt die gesamte Buchhaltung sowie die Erstellung von Jahresabrechnungen und Wirtschaftsplänen für die WEG!

Das Online-Portal bietet den Eigentümern hingegen schnellen Zugriff auf alle wichtigen Dokumente der WEG (wie etwa die Teilungserklärung oder Beschlussfassungen) und verfügt über ein integriertes WEG-Bankkonto, wodurch maximale Transparenz gewährleistet wird. Durch das Forum können sich alle WEG-Mitglieder jederzeit austauschen; auch Eigentümerversammlungen können bequem über das Online-Portal durchgeführt werden.

Durch die Selbstverwaltung ist die WEG also nicht mehr von der Preisgestaltung sowie der Bereitschaft einer Hausverwaltung abhängig. Während auch viel Unmut über die Tätigkeit des Verwalters herrscht, geht es in selbstverwaltenden WEGs häufig harmonischer zu: Schließlich haben alle Eigentümer ein großes persönliches Interesse an der erfolgreichen Verwaltung ihrer Gemeinschaft als Herzensprojekt und Absicherung für die eigene (finanzielle) Zukunft. 

3. FAZIT: Hausverwaltung erhöht Preise

Es ist nicht unüblich, dass Hausverwaltungen ihre Preise um 100 Prozent oder mehr erhöhen. Dies kann für viele Eigentümergemeinschaften auf den ersten Blick schockierend sein, vor allem da sie diese Verwaltungskosten selbst tragen müssen und nicht an ihre Mieter weitergeben können. 

Welches Vorgehen nun das richtige ist, hängt stark von der Situation der Eigentümergemeinschaft ab. So müssen kleinere WEGs mit weniger Wohneinheiten oft das Nachsehen haben und an dem teuren Vertrag festhalten, da sie keine andere Verwaltung finden. Doch auch der Wechsel führt nicht immer zu einem Preisersparnis, da durch die Erhöhung oft die Anpassung an das vorherrschende Preisniveau ausgedrückt wird. Auch stellt sich bei einem Wechsel die Frage, wie zufrieden die WEG mit dem neuen Verwalter sein wird. 

Entscheiden sich die Eigentümer hingegen für einen Wechsel in die Selbstverwaltung, unterstützt Matera die WEG in allen Belangen und gewährleistet, dass es durch die Selbstverwaltung zu keinem Qualitätsverlust, sondern zu einem großen Mehrwert für die Eigentümer kommt. 

Das Team aus WEG-Experten kennt sich mit allen Spezialfragen rund um Eigentümergemeinschaften aus und erledigt auch Angelegenheiten der Buchhaltung für die WEG.

Durch das Online-Portal stehen den Eigentümern rund um die Uhr nützliche Tools zur Verfügung, welche die Verwaltung der WEG so effizient wie nie zuvor gestalten. 

Finden Sie heraus, wie Matera Ihre WEG optimal unterstützen kann und welche Vorteile die Selbstverwaltung für Sie birgt.

 Kontaktieren Sie uns gern jederzeit bei Fragen!

Wir freuen uns schon auf Sie!